Psychosoziale Prozessbegleitung
Ein weiteres ergänzendes Angebot des Opferhilfe Sachsen e.V. ist die psychosoziale Prozessbegleitung gemäß § 406 g StPO.
Seit dem 01.01.2017 haben besonders schutzbedürftige Verletzte einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose, professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der nicht-rechtlichen Begleitung für bezeugende Personen. Auf Antrag muss / kann bei bestimmten Straftaten ein:e Psychosoziale:r Prozessbegleiter:in den Verletzten durch das Gericht auch beigeordnet werden.
Besonders schutzbedürftig sind:
- Kinder und Jugendliche
- Menschen mit Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung
- Betroffene von Sexualstraftaten
- Betroffene von Gewalttaten (mit schweren Folgen, längeren Tatzeitraum wie bei häuslicher Gewalt, Stalking)
- Betroffene von vorurteilsmotivierter Gewalt, Hasskriminalität
- Betroffene von Menschenhandel
Psychosoziale Prozessbegleitung ersetzt keine Beratung oder Therapie.
Der:die Prozessbegleiter:in hat kein Zeugnisverweigerungsrecht.
Ein Aufarbeiten der Tat oder die inhaltliche Vorbereitung einer Zeug:innenaussage erfolgt nicht.
Psychosoziale Prozessbegleiter:innen benötigen eine qualifizierte Zusatzausbildung und müssen vom Freistaat Sachsen anerkannt sein.
Wir beraten und informieren Sie auch zur Antragstellung.